EURE & UNSERE ABSICHERUNG
Damit das Event entspannt für Alle erfolgen kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Daeng Event UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Daeng UG, vermietet Boote und organisiert Events nach Kundenwunsch.
Ergänzend zur Charter-, Miet- oder Eventvereinbarung gelten die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen. Diese sind Bestandteil der Verträge und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung.
1. Charterer
Der Charterer (Mieter) verpflichtet sich, dass das Boot nur von Personen geführt wird, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung eines Sportbootes besitzen. Auch für führerscheinfreie Boote muss die grundsätzliche Eignung vorhanden sein.
Der Charterer darf nicht zulassen, dass das Boot von Personen geführt wird, die noch keine 18 Jahre alt sind oder die aufgrund geistiger oder körperlicher Mängel, infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Substanzen das Boot nicht sicher führen können.
2. Fahrantritt
Vor Fahrtantritt ist ein verantwortlicher Bootsführer zu benennen.
3. Bootsführer
Der Bootsführer ist mit Adresse und unter Angabe der Pass/Ausweisnummer auf dem Mietvertrag/Übergabeprotokoll zu erfassen.
Bootsführer und Charterer haften gesamtschuldnerisch für alle während der Mietzeit entstehenden Haftungstatbestände.
Bei Schäden wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. Dem Charterer bleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Schäden bereits bei Übergabe vorhanden waren.
Die Daeng UG empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung.
Der Bootsführer ist während der Fahrt für die ordnungsgemäße Nutzung und die Einhaltung der Sicherheit auf dem Boot verantwortlich und gegenüber allen auf dem Boot befindlichen Personen uneingeschränkt weisungsbefugt.
Der Bootsführer darf vor und während der Fahrt keine alkoholischen Getränke oder sonstige Substanzen zu sich nehmen, die seine Urteilsfähigkeit beeinträchtigen könnten. (0 Promille)
4. Fahrstrecke des Bootes
Die Nutzung des Bootes ist nur auf der Mosel zwischen der Schleuse Koblenz (Flusskilometer 2 und Winningen (Flusskilometer 11) gestattet.
5. Unentgeltliche Serviceleistungen
Soweit unentgeltliche Serviceleistungen von der Daeng UG angeboten werden ist hierfür die Haftung ausgeschlossen
6. An- und Abreise
An- und Abreise der Teilnehmer gehören nicht zum Leistungsumfang des Vertrages. Es können nur Teilnehmer an der Bootsfahrt teilnehmen die schwimmen können.
Kinder und Personen die nur eingeschränkt schwimmen können sind verpflichtet während des Events und in Wassernähe stets eine Rettungsweste/Automatikweste zutragen.
Für die Einhaltung ist der Bootsführer verantwortlich.
7. Bei Verstoß gegen Regelungen
Schleusen mit dem Boot ist ausdrücklich untersagt. Ebenfalls ist das Anlegen in einem Yachthafen oder an einer anderen Schiffsanlegestelle nicht erlaubt, um Beschädigungen am Boot sowie Fremdschäden zu vermeiden.
Ein Verstoß gegen diese Regelung begründet die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit.
Bei Verstößen gegen das Anlege- und Schleusenverbot wird, unabhängig von einem Schaden, eine Vertragsstrafe von 250 € fällig.
8. Versicherung
Für das Boot unterhält der Vermieter eine Haftpflicht und Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung hat einen Selbstbehalt von 250 €. Diese ist, soweit der Schaden die Selbstbeteiligung übersteigt, mindestens vom Mieter zu tragen. Tritt die Versicherung wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung nicht ein, haften Mieter und Bootsführer gesamtschuldnerisch für den gesamten Schaden. Der Schaden, der durch eine nicht mögliche Nutzung zur Vermietung entsteht, ist bei verschuldeten Schäden durch den Mieter zu ersetzen. Der Nachweis, dass der Mieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat, obliegt dem Mieter.
Außerhalb des zugelassenen Nutzungsgebietes besteht ggf. keine Haftpflicht und Kaskoversicherung
Rumpf-, Propellerschäden oder Motorschäden durch Wasserschlag führen immer zum vollen Kautionseinbehalt.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Dang UG empfiehlt die Haftung durch eine entsprechende Versicherung abzudecken.
9. Schadensfall
Der Mieter ist verpflichtet jeden ihm, dem Boot oder Dritten entstandenen Schaden anzuzeigen und alle notwendigen Daten zu erfassen. Dies gilt insbesondere für die Erfassung der Schadensursache, des Unfallhergangs, von möglichen Zeugen, der Erfassung von Beteiligten und ggf. des Unfallgegners.
10. Preise Zahlung/Kaution
Es gilt für Vermietung und angebotene Dienstleistungen die jeweils gültige Preisliste.
Zahlungen können nur durch Überweisung auf das angegebene Konto oder durch die Nutzung der Online angebotenen Zahlungswege (Kreditkarte) vorgenommen werden.
Soweit nicht anderes Einzelvertraglich vereinbart werden Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte einschließlich der Sicherheitsleistung (Kaution)der Kreditkarte oder über den gewählten Zahlungsweg belastet.
Die Zahlung, erfolgt incl. der Kaution bei Buchung im Voraus. Bei Rechnungen beträgt das Zahlungsziel 10 Tage. Erst durch die vollständige Zahlung entsteht der Anspruch auf Überlassung der Mietsache.
Die Kaution für die Anmietung eines Bootes beträgt 250 €. Für weitere in Anspruch genommene Sachwerte (z-B. Musikanlage) kann die Kaution sachgerecht angepasst werden.
Ferner wird die Kaution bei verspäteter Rückgabe der Mietsache gestaffelt einbehalten:
Bei einer Verspätung von > 15 Minuten werden 20% einbehalten,
ab > 20 Minuten 30%,
ab > 25 Minuten 50%,
ab > 30 Minuten 100%.
Die Kaution wird durch Überweisung auf ein vom Mieter benanntes Konto oder durch Gutschrift/Freigabe des geblockten Betrages der Kreditkarte innerhalb einer Woche nach Ende der Mietzeit erstattet.
11. Gutscheine
Soweit über die Onlineportale oder direkt über die DAENG UG Gutscheine für eine Bootstour erworben worden sind, können diese nicht gegen Geld ausgezahlt werden. Grundsätzlich behalten die Gutscheine 3 Jahre ihre Gültigkeit.
Bei Einlösung, ab dem Folgejahr der Ausstellung, ist bei Preisänderungen der Differenzbetrag zu zahlen.
12. Haftung der DAENG UG und Gewährleistung
Die DENG UG stellt die Mietsache für den vereinbarten Zeitraum in funktionstüchtigem Zustand zur Verfügung und überlässt die Mietsache für die Mietdauer.
Ansprüche gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung auf Schadenersatz ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DAENG UG.
Für garantierte Leistungen/Beschaffenheitsmerkmale für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht. Dies gilt insbesondere für die Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Nutzung von Booten, Flößen SUP und Steganlagen lassen sich auch bei Beachtung größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird der Abschluss entsprechender Unfall/Haftpflichtversicherungen empfohlen.
Nässe, niedrige Temperaturen und Schmutz können zu gefährlicher Glätte führen. Die Teilnehmer sind auf diese Gefahren und die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen durch den Bootsführer hinzuweisen:
-Benutzen von Geländern (immer eine Hand am Geländer)
-ggf. tragen von Schwimmwesten,
-vorsichtiges Verhalten an Bord,
- kein übermäßiger Alkoholkonsum,
-Vorsicht beim Schwimmen (nur wenn der Motor aus ist und die Schraube steht)
13. Überlassungshindernisse
Bei Unwetter, starkem Niederschlag, Hochwasser oder sonstigen widrigen, von beiden Seiten nicht zu beeinflussenden Umständen, sowie bei einem Schaden am Boot, der die Überlassung unmöglich oder gefährlich macht, kann die DAENG UG die Überlassung des Bootes nach billigem Ermessen aussetzen. Gleiches gilt für Umstände, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren, wenn die Überlassung dadurch unwirtschaftlich, unmöglich oder gefährlich wird. Derartige Umstände sind insbesondere Wetterbedingungen, bei Events Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Streik oder behördlicher Anordnung.
Soweit eine Verschiebung der Leistung auf einen anderen Termin möglich ist, erhält der Mieter/Teilnehmer einen Wertgutschein. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, werden die bereits gezahlten Beträge erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
14. Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe des Bootes unterzeichnet der Bootsführer, nach Überprüfung des Zustands, ein Übergabeprotokoll, in dem festgestellte Schäden und Mängel festgehalten werden.
Für während der Mietzeit entstandene Schäden haftet der Mieter und der Bootsführer verschuldensunabhängig neben dem Verursacher.
15. Stornokosten
Wird die Leistung trotz Bereitstellen des Bootes durch den Kunden, am Tag der Vermietung nicht angenommen wird der gesamte Mietpreis fällig.
Leichter Regen, Bewölkung oder Wind sind grundsätzlich keine Gründe für ein Storno.
Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor der Vermietung kann der Kunde ohne Berechnung einer Stornogebühr zurücktreten.
Bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 10 % (z.B. Stornogebühren) an.
Ab 2 Tage vor dem Termin 80 % Stornogebühren
am Veranstaltungstag 100 %. Dies gilt auch bei einem Abbruch.
Die DAENG UG ist bemüht einen Ersatzmieter zu finden und rechnet die dadurch erwirtschaftete Minderung des Schadens, bis auf 50 € Aufwandsentschädigung, an.
16. Speicherung personenbezogener Daten
Die Speicherung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt im Rahmen der Vertragsabwicklung. Die Daten werden, sobald sie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind, gelöscht. Behördliche und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen werden beachtet. Die Daten werden im Übrigen nur für den vorgesehenen Zweck und im Rahmen der DSGVO genutzt.
Im Detail verweisen wir auf die, auf der Webseite www.daeng-event.de/datenschutz hinterlegte, Datenschutzerklärung.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die Parteien werden dann eine Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahekommt.
DAENG Event UG (haftungsbeschränkt) 2023